Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur österreichischen Vignette und Mautpflicht. Unser Glossar am Ende der Seite erklärt wichtige Fachbegriffe.
Was ist eine Vignette und wer braucht sie?
Die Vignette ist eine Mautgebühr für die Nutzung österreichischer Autobahnen und Schnellstraßen. Sie ist für alle Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen verpflichtend. Dazu gehören PKW, Motorräder, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen benötigen stattdessen eine GO-Box für die streckenbezogene Maut.
Wo kann ich die Vignette kaufen?
Die Vignette ist erhältlich: Online über die ASFINAG-Website (digitale Vignette), an Tankstellen in Österreich und in Grenzregionen, an Tabakgeschäften (Trafiken), an ÖAMTC- und ARBÖ-Stellen, an Grenzübergängen und in einigen Supermärkten. Die digitale Vignette ist ausschließlich online erhältlich.
Was ist der Unterschied zwischen digitaler Vignette und Klebevignette?
Die digitale Vignette wird mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs verknüpft und im ASFINAG-System gespeichert. Es muss nichts an der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Klebevignette ist eine physische Marke, die an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht wird. Beide sind rechtlich gleichwertig und kosten dasselbe.
Wie lange ist die Jahresvignette gültig?
Die Jahresvignette ist vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig, also insgesamt etwa 14 Monate. Sie können die Jahresvignette 2025 bereits ab Anfang Dezember 2024 kaufen und bis Ende Januar 2026 nutzen.
Was passiert, wenn ich ohne Vignette fahre?
Das Fahren ohne gültige Vignette ist eine Verwaltungsübertretung. Es kann eine Ersatzmaut von 120 € angeboten werden, die innerhalb von 4 Wochen bezahlt werden muss. Wird die Ersatzmaut nicht bezahlt, droht eine Geldstrafe von bis zu 3.000 €. Die Kontrolle erfolgt automatisch durch elektronische Systeme (Kameras).
Gilt die Vignette auch für Sondermautstrecken?
Nein, die Vignette berechtigt zur Nutzung aller regulären Autobahnen und Schnellstraßen, aber nicht zu Sondermautstrecken. Für Strecken wie den Brenner, den Arlberg-Tunnel oder den Karawankentunnel müssen zusätzliche Gebühren entrichtet werden.
Kann ich die Vignette auf ein anderes Fahrzeug übertragen?
Nein, die Vignette ist nicht übertragbar. Die Klebevignette ist mit der Windschutzscheibe verbunden und kann nicht ohne Beschädigung entfernt werden. Die digitale Vignette ist mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs verknüpft. Bei einem Fahrzeugwechsel muss eine neue Vignette erworben werden.
Gibt es Ausnahmen von der Vignettenpflicht?
Ja, folgende Fahrzeuge sind von der Vignettenpflicht ausgenommen: Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (GO-Box-Pflicht), Einsatzfahrzeuge im Einsatz (Feuerwehr, Rettung, Polizei), Militärfahrzeuge im Dienst, Fahrzeuge mit Sondergenehmigung. Außerdem gilt die Mautpflicht nicht auf Bundesstraßen, Landstraßen und Gemeindestraßen.
Was ist die GO-Box und wann brauche ich sie?
Die GO-Box ist ein elektronisches Gerät für Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen. Sie erfasst die gefahrenen Kilometer auf mautpflichtigen Strecken und berechnet die Mautgebühr streckenbezogen. Die GO-Box muss vor der ersten Fahrt auf österreichischen Autobahnen aktiviert und mit einem Guthaben aufgeladen werden.
Wie weit im Voraus kann ich die digitale Vignette kaufen?
Die digitale Vignette kann bis zu 18 Tage vor dem gewünschten Startdatum erworben werden. Sie können also Ihre Vignette bequem vor der Abreise kaufen und das Startdatum auf den Tag Ihrer Einreise nach Österreich festlegen.
Was mache ich, wenn meine Vignette beschädigt ist?
Eine beschädigte Klebevignette sollte so gut wie möglich an der Windschutzscheibe verbleiben. Entfernen Sie sie nicht, da dies als Manipulation gewertet werden kann. Wenn die Vignette durch einen Windschutzscheibenwechsel verloren geht, können Sie bei der ASFINAG eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Bewahren Sie immer den Kaufbeleg auf.
Gibt es eine Rückerstattung für nicht genutzte Vignetten?
Nein, einmal gekaufte Vignetten werden grundsätzlich nicht zurückerstattet. Dies gilt sowohl für Klebe- als auch für digitale Vignetten. Planen Sie daher sorgfältig, welche Vignettenart für Ihre Reise am besten geeignet ist.
Glossar der wichtigsten Begriffe
- Vignette
- Eine Mautgebühr in Form einer Klebemarke oder digitalen Registrierung, die zur Nutzung österreichischer Autobahnen und Schnellstraßen berechtigt. Erhältlich als 10-Tages-, 2-Monats- oder Jahresvignette.
- Mautpflicht
- Die gesetzliche Verpflichtung zur Entrichtung einer Mautgebühr für die Nutzung bestimmter Straßen. In Österreich gilt die Mautpflicht auf allen Autobahnen und Schnellstraßen.
- Sondermaut
- Eine zusätzliche Mautgebühr, die auf bestimmten Strecken (Tunnel, Gebirgsstraßen) erhoben wird, zusätzlich zur regulären Vignette. Beispiele: Brenner, Arlberg, Karawankentunnel.
- GO-Box
- Ein elektronisches Gerät für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, das die streckenbezogene Mautgebühr automatisch erfasst und abbucht. Ersetzt die Vignette für schwere Nutzfahrzeuge.
- Digitale Vignette
- Eine Vignette, die nicht physisch am Fahrzeug angebracht wird, sondern mit dem Kennzeichen im ASFINAG-System registriert ist. Ausschließlich online erhältlich.
- Vignettenkleber (Klebevignette)
- Die physische Form der Vignette, die an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht wird. Erhältlich an Tankstellen, Trafiken und Grenzübergängen.
- ASFINAG
- Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft – die staatliche Gesellschaft, die das österreichische Autobahnnetz betreibt und die Mautgebühren erhebt.
- Ersatzmaut
- Eine pauschale Gebühr von 120 €, die bei Fahren ohne gültige Vignette angeboten wird. Wird sie nicht bezahlt, droht eine Geldstrafe von bis zu 3.000 €.
Beschwerden und Einsprüche
Wenn Sie eine Strafe erhalten haben oder mit einer Entscheidung der ASFINAG nicht einverstanden sind, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Ersatzmaut bezahlen: Innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zahlungsangebots.
- Einspruch erheben: Bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde innerhalb der angegebenen Frist.
- Rechtsmittel: Gegen Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörde kann beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.
- ASFINAG kontaktieren: Für Fragen zur digitalen Vignette oder Rückerstattungsanträge direkt an die ASFINAG wenden.